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Saftige Geldstraften drohen – Die neue EU Datenschutz Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018

Die neue EU Datenschutz Grundverordnung tritt in Kraft ab dem 25. Mai 2018. Wer seine Website, App oder Onlineshop nicht rechtzeitig anpasst, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro.

Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie Ihre Website prüfen.

Wir führen kostenlos eine grobe Prüfung Ihrer Website durch, ob Ihre Website die neue EU-Datenschutzgrundverordnung einhält.

Eine rechtsverbindliche Prüfung erhalten Sie optional im Anschluss. Natürlich nehmen wir auch die entsprechenden Änderungen an Ihrer Website oder Onlineshop vor, damit Ihre Website die EU-Datenschutzgrundverordnung erfüllt.

Geraten Sie nicht ins Visier der berüchtigten Abmahnanwälte. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

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